Seelsorgerische Begleitung
Wir respektieren die Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen in unseren Einrichtungen bis zum Lebensende. (VKA - Grundlagen & Leitbild auf Basis der 10 Gebote)
Der christlichen Ausrichtung unserer Einrichtung entsprechend messen wir der seelsorgerischen Begleitung unserer sterbenden Bewohner besondere Bedeutung bei. Wir bieten Unterstützung vor allem mit Hilfe der Geistlichen und Ordensschwestern an, drängen sie aber nicht auf.
Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes, von ihm seit Urbeginn bejaht und angenommen. Sein irdisches Leben beginnt mit der Zeugung und vollendet sich über den Tod hinaus in Gott. Der christliche Glaube stellt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu in den Mittelpunkt und nimmt dem Tod seine Schrecklichkeit.
Die Kirche betont den Zusammenhang zwischen der „Kunst des Lebens – Ars vivendi“ und der „Kunst des Sterbens – Ars moriendi“. Wer versöhnt mit dem Leben ist, der wird auch versöhnt sterben können.
Oft stellen sich gerad in der letzten Lebensphase die grundlegenden Fragen nach dem Sinn des Lebens. Dabei kann die Begleitung durch einen Seelsorger oder Ordensschwestern für den Bewohner, Angehörige und Freund von großer Bedeutung sein. Ängste, Zweifel oder Unruhe können dadurch aufgefangen werden.
Unseren Bewohnern werden auf Wunsch die Sakramente der jeweiligen Kirche angeboten. Das ist für katholische Kirchenmitglieder die Spende der Krankensalbung, evtl. verbunden mit der Beichte und der Eucharistie. Evangelischen Kirchenmitgliedern steht die Feier des Abendmahls zur Verfügung.