Begleitung Sterbender
Das Selbstbestimmungsrecht des Sterbenden steht immer im Vordergrund. Sein Wille, seine Annahme oder Ablehnung gegenüber einer Maßnahme müssen zum Maßstab aller Entscheidungen werden.
Eine auftretende Ablehnung gegenüber einer Maßnahme wird daher von uns akzeptiert. Die Begleitung Sterbender berücksichtigt körperliche, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse. Was dabei als wichtig oder unwichtig, angenehm, unangenehm oder als Leiden empfunden wird, entscheidet der Sterbende selbst.
Einer Untersuchung zufolge haben folgende Aspekte für Sterbende eine große Bedeutung:
o Schmerzfreiheit
o Gewohnte Umgebung
o Soziale Integration und die Möglichkeit zum Rückzug
o Einbezug der Angehörigen oder nahestehenden Personen
Der Bewohner erhält auf Wunsch rechtzeitig die Krankensalbung. Individuelle Wünsche, die der Bewohner benannt hat werden für uns selbstverständlich berücksichtigt. Dem Sterbenden wird die Möglichkeit zur Bewältigung unerledigter Dinge gegeben.
Durch Diskretion und Wahrung der Intimsphäre wird dem Sterbenden und seinen Angehörigen dieser Raum geschaffen. Der Sterbende hat die Möglichkeit, mit Pflegekräften und/oder den Ordensschwestern für ihn bedrückende Fragen zu besprechen. Kein Sterbender darf allein gelassen werden. Sind Gespräche nicht mehr möglich, wird Zuwendung durch Körperkontakte, Hand halten, streicheln besonders wichtig.
Pflegerische Maßnahmen sollen nach Möglichkeit von einer beauftragten Pflegeperson /Ordensschwester übernommen werden, um einerseits eine persönliche Betreuung, andererseits eine qualitative Kontinuität im Pflegeprozess zu gewährleisten. Diese Pflege soll in einem Rahmen größtmöglicher Ruhe und Diskretion stattfinden, die dem Bewohner das Gefühl vermittelt – ich darf mich öffnen, fallen lassen usw.
In der Endphase versuchen wir, es der beauftragten Pflegeperson/Ordensschwester zu ermöglichen, sich vordringlich um die Begleitung des sterbenden Menschen zu kümmern.
Es wird für eine freundliche Atmosphäre gesorgt, z. B. Kerzenlicht, Blumen, Kreuz. Die Wünsche des Sterbenden werden respektiert und ernst genommen und religiöse Bedürfnisse und Wünsche werden erfüllt. Es wird nur die Notwendige Körperpflege behutsam durchgeführt. Auf eine Ganzwaschung wird verzichtet. Die Mundpflege und die Munderfrischung werden regelmäßig durchgeführt. Falls wir Anzeichen von Schmerzen feststellen oder der Bewohner dieses äußert, werden schmerzstillende Mittel nach Anweisung des Arztes gegeben.
„geachtet in Würde bis zum Tod leben und in Würde sterben“