Palliativversorgung
Der Begriff „Palliative“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Ummantelung oder Linderung“. Palliative Care wird häufig übersetzt mit „lindernde, ganzheitliche Fürsorge“.
Palliativmedizin versteht sich als eine aktive Lebenshilfe, bejaht das Leben und das Sterben als einen normalen Prozess.
Ziel der Palliativversorgung ist, durch Vorbeugung und Linderung die körperlichen Beschwerden und das damit verbundene psychische und soziale Leid zu minimieren. Dabei stehen die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner im Mittelpunkt. Die Verbesserung der Lebensqualität am Ende des Lebens hat absolute Priorität.
Wir integrieren die Begleitung, Pflege und Behandlung sterbender Menschen als einen wichtigen Teil in unsere tägliche Arbeit. Eine umfassende Schmerzerfassung und die Linderung der Symptome nehmen wir dabei in den Fokus. Angehörige von Bewohnern unserer Einrichtung und die Ihnen Nahestehenden sind selbst Betroffene. Sie benötigen ausreichende und ehrliche Informationen und werden in Entscheidungen und Diskussionen mit einbezogen. Wir bieten Ihnen Entlastung und Unterstützung in der noch verbleibenden gemeinsamen Zeit.
Im Sinne der palliativen Versorgung der Bewohner verliert das Ziel der aktivierenden Pflege an Bedeutung. Der Grundsatz „Leiden lindern durch Pflege“ beeinflusst nun jegliches Handeln, orientiert an der Situation und den Bedürfnissen des Sterbenden. In dieser Situation entwickelt der Betroffene neben den körperlich auftretenden Symptomen häufig Ängste, Trauer und Stimmungsschwankungen. Eine stärkere Hinwendung zum Glauben oder die Suche nach Gott und der Wunsch nach spiritueller oder religiöser Unterstützung sind häufig zu beobachten. Die Planung pflegerischer Maßnahmen bekommt in diesem Zeitraum eine andere Bedeutung. Pflegerische Interventionen, die das Wohlbefinden des Bewohners einschränken oder seinen Bedürfnissen nicht entsprechen, werden mit ihm abgesprochen und gegebenenfalls unterlassen.
Palliative Care im Verständnis einer sorgenden Pflege und Betreuung:
o bejaht das Leben und sieht hierbei das Sterben als einen natürlichen Prozess an
o will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern
o bietet den Betroffenen Unterstützung damit diese möglichst selbstbestimmt bis zum Schluss leben können
o unterstützt den Betroffenen und seine Angehörigen umfassend und in der Trauersituation.
Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung haben Anspruch auf eine angemessene Palliativversorgung. Dies gilt nicht nur bei Tumorerkrankungen, sondern auch bei anderen unheilbaren Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Demenz oder im Zustand nach Apoplex sowie in den Endstadien internistischer Erkrankungen.